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Sport-und Freizeittauchenunter Verwendung von Taucherausrüstung versteht man Unterwasseraktivitäten, die von, in Vereinen für Sportaktivitäten (Taucherklubs) organisierten, Tauchergruppen oder aber selbständig von Einzelpersonen durchgeführt werden um sich zu vergnügen, d.h.- Tauchen zu Sport- und Freizeitzwecken - Unterwasserfotografien und -aufnahmen für persönliche Zwecke - Unterwasserwettbewerbe - Tauchunterricht Die Verwendung von Foto-und Aufnahmegeräten unter Wasser, wenn sie von der Oberfläche aus gesteuert werden, gilt nicht als Tauchen. TAUCHEN ist der Aufenthalt einer Person unter der Meeresoberfläche, bedingt durch die technischen Möglichkeiten einer Taucherausrüstung zur Atmungsversorgung unterhalb der Oberfläche (Tauchen mit Taucherausrüstung). Man taucht aus sportlichen Gründen oder zum Zeitvertreib, zu Forschungszwecken, um bestimmte Taucharbeiten durchzuführen und um die Tauchertechnikteilnehmer bei einer organisierten touristischen Meeresgrundbesichtigung (Tauchertourismus) zu unterrichten. Wer darf in Kroatien tauchen? Alle Personen, die einen gültigen Taucherausweis besitzen. Taucherausweis Taucherausweise stellt der Kroatische Tauchverband aus, können aber auch in Tauchzentren und Tauchklubs entlang der gesamten Adriaküste gekauft werden. Der Taucherausweis gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Der Taucherausweis kann nur einer Person mit entsprechender Taucherqualifikation, welche von dem Ministerium für Bildung und Sport anerkannt ist, ausgestellt werden. (CMAS, PADI, SSI, NAUI, NASDS, YMCA, MDEA, NASE, IANTD, NSS-CDS, ANDI, TDI NACI, PSA, PDIC, SDI, FIAS, ACUC, BSAC, VDST, BARACUDA, IDD, UDI, sowie andere internationale Tauchervereine). Vorübergehende Taucherqualifikationen (Brevet) sind nicht gültig. Die Taucherausweisausstellungsgebühr in der Republik Kroatien beträgt 100 Kn. Kennzeichnung des Tauchgebietes Das Tauchgebiet muß sichtbar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch Anbringung einer orange-oder rotfarbenen Boje in der Mitte des Tauchgebietes mit einem Durchmesser von mindestens 30 Zentimeter oder einer Taucherfahne (orangefarbenes Rechteck mit weißem, diagonal verlaufenden Streifen oder Seefahne mit dem Buchstaben „A" des Internationalen Signalkodex oder mit einer hoch aufgezogenen Taucherfahne auf dem Wasserfahrzeug, von dem aus getaucht wird). Nachts ist die Boje mit einer gelben oder weißen Leuchtlampe auszustatten, die in einer Entfernung von mindestens 300 Metern sichtbar erkennbar sein muß. Für die Tauchkennzeichung ist der Taucher, bzw. der Tauchlehrer verantwortlich. Die größte zugelassene Tiefe für Sport-und Freizeittaucher mit Atmungsversorgung beträgt 40 Meter. Bei Verletzung dieser Bestimmungen ist eine Strafe von 500 bis 15.000 Kn vorgesehen. Wer darf nicht Tauchtourismusdienstleistungen anbieten ? Tauchtourismusdienstleistungen dürfen in Kroatien nur dafür registrierte Firmen und Einzelpersonen durchführen, die dafür eine Genehmigung und Konzessionsbewilligungen haben. Solche Firmen und Einzelpersonen haben im Unglücksfall eine naheliegende Luftdruckkammer für den Verunglücktentransport gesichert. Statistische Angaben beweisen, daß am wenigsten Unfälle beim organisierten Tauchen passieren. Todesfälle traten beim Einzeltauchen außerhalb des organisierten Tauchens und im Falle von nichtregistrierten Tauchdienstleistungsanbietern auf, welche ihre Tätigkeit technisch inadäquat, ohne vorgeschriebenes Vorgehen beim Tauchen, mit ungenügender Kenntnis des „Organisators" und ohne organisierte Fürsorge für den Verunglückten im Unglücksfall durchgeführt haben. In der Republik Kroatien werden Lizenzen folgender internationaler Tauchorganisationen anerkannt: BSAC (The British Sub- Aqua Club) CMAS (Confédération Mondiale des Activitiés Subaquatiques) IANTD (International Association of Nitrox and Technical Divers) NAUI (National Association of Underwater Instructors) PADI (Professional Association Diving Instructors) SSI (Scuba Schools International) Bewahren wir die geschützten Teile der Unterwasserwelt! Tauchen in den geschützten Teilen des Küstenmeeres und den Territorialgewässern der Republik Kroatien, die als Kulturgut geschützt sind. Mit der Verordnung des Kulturministeriums über das Verfahren und die Ausstellungsart der Zulassung zur Durchführung der Unterwasseraktivitäten in dem Küstenmeer und den Territorialgewässern der Republik Kroatien, die als Kulturgut geschützt sind (NN (Narodne Novine- Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 78/2000) wurden die Kriterien, das Verfahren und Art der Ausstellung, sowie Zulassungsinhalt -und Form für die Durchführung der Unterwasseraktivitäten ( im weiteren Text: Tauchen) in den geschützten Teilen des Küstenmeeres und Territorialgewässern der Republik Kroatien, die als Kulturgut geschützt sind, festgesetzt. Die Bewilligung wird Rechtspersonen ausgestellt, welche für die touristische Tätigkeit, wie Unterwassertätigkeiten, Instruktions-tauchen und Tauchdienstleistungen registriert sind. In den Nationalparks ist das Tauchen nur mit Genehmigung des Kulturministeriums gestattet. Tauchen in den Nationalparks Brijuni und Krka ist nicht gestattet. Tauchen ist verboten in den Teilen des Küstenmeeres, die Häfen, Hafenzufahrten, Ankergründe umfaßt, in den Gebieten mit dichtem Seeverkehr, in Meeressonderreservaten, in Naturparks und Nationalparks (außer mit Sonderbewilligung des Kulturministeriums) in den geschützten Meeres-und Meeresgrundteilen, wie zum Beispiel der Malostoner Bucht und des Limer Kanals, sowie innerhalb von 100 Meter vor in Anker liegenden Kriegsschiffen und bewachten Militärobjekten. |
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| © TOURISMUSVERBAND DER REGION KVARNER 2002. |